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Telematik-Infrastruktur: Warum eine Hardware-Firewall unverzichtbar ist
In der Telematik-Infrastruktur (TI) ist Netzwerksicherheit zwingend erforderlich. Die öffentlich zugänglichen Vorgaben von KBV, gematik, BSI sowie die gesetzlichen Anforderungen aus DSGVO und BDSG zeigen klar, dass organisatorische und technische Maßnahmen auf Netzebene notwendig sind.
Offizielle Vorgaben & Rechtslage
KBV IT-Sicherheitsrichtlinie (§ 390 SGB V): definiert verbindliche Mindestmaßnahmen zum Schutz der Praxis-IT.
gematik TI-Gateway Leitfaden: beschreibt Sicherheitskonzepte, Verantwortlichkeiten und Netzwerkanforderungen beim TI-Betrieb.
gemSpec Net: spezifiziert technische Anforderungen an Netz- und Sicherheitskomponenten innerhalb der TI.
Datenschutz & gesetzliche Grundlagen
Gesundheitsdaten zählen zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Art. 32 DSGVO fordert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus.
§ 22 BDSG konkretisiert zusätzliche Schutzmaßnahmen für besondere Kategorien personenbezogener Daten.
Unsere Empfehlung
Setzen Sie auf ein sauberes Sicherheitskonzept mit Netzsegmentierung (z. B. VLAN), klar definierten Firewall-Regeln und nachvollziehbarem Logging. Die verlinkten Quellen von KBV, gematik, gemSpec, DSGVO und BDSG bilden die belastbare Grundlage, an der sich technische Maßnahmen ausrichten müssen.
Für wen ist das relevant?

- Arztpraxen & MVZ
- Apotheken
- Pflege- und Therapieeinrichtungen
- Hebammen & Logopäden
Kontakt & Beratung
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