Sind Sie sicher, dass Sie wirklich sicher sind?
IT‑Sicherheit für Kanzleien: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verarbeiten höchst vertrauliche Mandantendaten.
Diese unterliegen strengen Vorgaben der DSGVO sowie der berufsrechtlichen Verschwiegenheit nach
§ 203 StGB. Nach Art. 32 DSGVO ist „unter Berücksichtigung des Standes der Technik“
ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Gerichtliche Entscheidungen (u. a. OLG München, Az. 29 U 3798/21; OLG Dresden, Az. 11 U 291/22)
machen deutlich, dass reine Software‑Lösungen nicht ausreichen und
dedizierte Hardware‑Firewalls als Stand der Technik gelten.
Diese Berufsgruppen profitieren besonders:
Rechtsanwälte & Kanzleien
Mandantendaten gemäß § 203 StGB & DSGVO – maximaler Schutz ist Pflicht.
Steuerberater
Finanzdaten sind hochsensibel – DSGVO & Berufsordnung verlangen starke IT‑Sicherheit.
Wirtschaftsprüfer
Vertrauliche Unternehmensdaten brauchen Firewall, Backup & Verschlüsselung.
Rechtliche Fakten auf einen Blick
- § 203 StGB: Verschwiegenheitspflichten und Schutz von Mandantengeheimnissen.
- Art. 32 DSGVO: Technische und organisatorische Maßnahmen nach Stand der Technik.
- OLG München, 29 U 3798/21: Software‑Schutz allein ist regelmäßig unzureichend.
- OLG Dresden, 11 U 291/22: Dedizierte Hardware‑Firewalls als Stand der Technik.
Schützen Sie Ihre vertraulichen Mandantendaten!
