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Telematik‑Infrastruktur: Warum eine Hardware‑Firewall unverzichtbar ist

In der Telematik‑Infrastruktur (TI) ist Netzwerksicherheit zwingend erforderlich. Häufig wird gefragt, ob eine Software‑Firewall oder andere Softwarelösungen zusammen mit einem Router ausreichend sind. Die Antwort ist klar: Nein. Sowohl die gematik als auch das BSI sowie die KBV schreiben für den Betrieb der TI eine dedizierte Hardware‑Firewall vor. Softwarelösungen allein erfüllen die Anforderungen an Netzwerksicherheit nicht.

Offizielle Vorgaben & Rechtslage
TI‑Gateway‑Leitfaden (gematik): Beim Einsatz des TI‑Gateways sind geeignete Firewall‑Regeln durch den IT‑Dienstleister umzusetzen. Eine dedizierte Firewall ist Teil des Sicherheitskonzepts.
gemSpec Net Spezifikation: Sicherheitsgateways (Hardware‑Firewalls) sind zentrale Bestandteile der Netzwerkinfrastruktur und müssen Regeln, Logging und Genehmigungsprozesse erfüllen.
BSI‑Schutzprofil „Netzkonnektor“: Die IT‑Einsatzumgebung muss einen LAN‑seitigen Paketfilter bereitstellen, welcher den Anwendungskonnektor vor Angriffen schützt.
KBV IT‑Sicherheitsrichtlinie (Paragraf 390 SGB V): Die Richtlinie schreibt technische Maßnahmen wie Hardware‑Firewalls oder Reihenbetrieb‑Konnektoren vor, um das Praxisnetz zu schützen.
Hinweis (KBV, 07.08.2025): In der aktuellen Serie „IT‑Sicherheit“ konkretisiert die KBV den Basis‑Schutz der Praxis‑IT. Genannte Maßnahmen wie Firewall‑Regeln sowie die Trennung von Subnetzen/VLANs zeigen, dass hierfür eine
professionelle Hardware‑Firewall (z. B. UTM‑Appliance) erforderlich ist – nicht lediglich Software auf einzelnen Arbeitsplätzen.

Datenschutz & gesetzliche Grundlagen
Die TI verarbeitet besonders schützenswerte Gesundheitsdaten. Nach Art. 9 & 32 DSGVO („Sicherheit der Verarbeitung“) sowie § 22 Abs. 2 BDSG sind Praxen und Apotheken verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.
Gerichte wie das OLG München (Az. 29 U 3798/21) und das OLG Dresden (Az. 11 U 291/22) bestätigen, dass reine Softwarelösungen regelmäßig nicht den Anforderungen an angemessene technische Schutzmaßnahmen genügen.
Für wen ist das relevant?
- Apotheken – sichere TI‑Anbindung gemäß gematik
- Arztpraxen – Vorgaben von KBV & Paragraf 390 SGB V
- Pflegeeinrichtungen – ambulant & stationär
- Therapiezentren – z. B. Physio, Ergo
- Hebammen & Logopäden
Unsere Empfehlung
Setzen Sie auf eine dedizierte Hardware‑Firewall (z. B. Securepoint UTM) kombiniert mit moderner Endpoint‑Security. Damit erfüllen Sie die Anforderungen von gematik, BSI, KBV und DSGVO – und schützen Patientendaten umfassend.
Downloads & Quellen

Kontakt & Beratung
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